Wir freuen uns, dass Sie Mitglied der Selbsthilfevereinigung werden und so die Selbsthilfearbeit unterstützen möchten! Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag sorgfältig aus und klicken Sie auf "Jetzt Mitglied werden". Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail.

Falls Sie für Ihren jährlichen Beitrag ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen, schicken Sie dies bitte untershrieben an: verwaltung@lkg-selbsthilfe.de

Hier geht’s zu den Mitgliedsanträgen:

Mitglieder der Selbsthilfevereinigung für Lippen-Gaumen-Fehlbildungen:

  • erhalten kostenfrei unsere Zeitschrift Gesichter,
  • werden zu regionalen Treffen, Vorträgen und Wochenendseminaren eingeladen,
  • bekommen Infomaterial zu umfangreichen Themen bei Bestellung kostenfrei zugeschickt,
  • können regionale Kontaktperson werden und so andere Betroffene unterstützen,
  • werden bei all Ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten von der Geschäftsstelle unterstützt (zum Beispiel Selbsthilfetreffen organisieren),
  • und können auf Wunsch ebenfalls andere Eltern und Betroffene unterstützen, indem Sie in das Kontaktnetzwerk der Selbsthilfevereinigung mitaufgenommen werden.

Sind Sie bereits Mitglied und wollen bestehende Daten ändern? Falls ja, klicken Sie bitte hier.

Arten der Mitgliedschaften

  • 60,00 EUR Einzelmitgliedschaft
    Für Personen ab 18 Jahren
  • 30,00 EUR Einzelmitgliedschaft ermäßigt
    Auf Anfrage können volljährige Personen mit geringem Einkommen einen ermäßigten Beitrag zahlen. Eine ermäßigte Einzelmitgliedschaft kann außerdem ab dem 14. Lebensjahr abgeschlossen werden. Bis zur Volljährigkeit benötigen wir eine schriftlich unterzeichnete Haftungs-Erklärung einer*s gesetzlichen Vertretenden.
  • 75,00 EUR Familienmitgliedschaft
    Bei der Beantragung einer Familienmitgliedschaft vergeben wir formal zwei Einzelmitgliedschaften an Familienmitglieder Ihrer Wahl. Diejenigen sind wahlberechtigt bei der Mitgliederversammlung. Wir sehen jedoch Ihre gesamte Familie als Teil der Selbsthilfevereinigung. Die formalen Mitglieder müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bis zur Volljährigkeit benötigen wir eine schriftlich unterzeichnete Haftungs-Erklärung einer*s gesetzlichen Vertretenden.
  • 120,00 EUR Förderer
    Jede volljährige natürliche und jede juristische Person kann Förderer werden. Förderer können keine ordentlichen Mitglieder werden. Laut Monitoring-Ausschuss der BAG-Selbsthilfe müssen Namen von Firmen und Institutionen zwecks Transparenz auf der Homepage der WRG veröffentlicht werden.
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