* Auf Anfrage können volljährige Personen mit geringem Einkommen einen ermäßigten Beitrag zahlen. Eine ermäßigte Einzelmitgliedschaft kann außerdem ab dem 14. Lebensjahr abgeschlossen werden. Bis zur Volljährigkeit benötigen wir eine schriftlich unterzeichnete Haftungs-Erklärung einer*s gesetzlichen Vertretenden.
**Jede volljährige natürliche und jede juristische Person kann Förderer werden. Förderer können keine ordentlichen Mitglieder werden. Laut Monitoring-Ausschuss der BAG-Selbsthilfe müssen Namen von Firmen und Institutionen zwecks Transparenz auf der Homepage der Selbsthilfevereinigung veröffentlicht werden.
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