* Bei der Beantragung einer Familienmitgliedschaft vergeben wir formal zwei Einzelmitgliedschaften an Familienmitglieder Ihrer Wahl. Diejenigen sind wahlberechtigt bei der Mitgliederversammlung. Wir sehen jedoch Ihre gesamte Familie als Teil der Selbsthilfevereinigung. Die formalen Mitglieder müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bis zur Volljährigkeit benötigen wir eine schriftlich unterzeichnete Haftungs-Erklärung einer*s gesetzlichen Vertretenden.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.