* Bei der Beantragung einer Familienmitgliedschaft vergeben wir formal zwei Einzelmitgliedschaften an Familienmitglieder Ihrer Wahl. Diejenigen sind wahlberechtigt bei der Mitgliederversammlung. Wir sehen jedoch Ihre gesamte Familie als Teil der Selbsthilfevereinigung. Die formalen Mitglieder müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bis zur Volljährigkeit benötigen wir eine schriftlich unterzeichnete Haftungs-Erklärung einer*s gesetzlichen Vertretenden.